Bis zum 31.12.2024 müssen viele Kamineinsätze ausgetauscht werden. Grund dafür ist die letzte Stufe der Bundes-ImmissionsSchutzVerordung Stufe 2 (BImSchV). Diese besagt, dass Heizgeräte, die vor 2010 gebaut wurden, entweder stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Über Ausnahmen von dieser Regelung informiert Sie gerne Ihr Kaminkehrer.
Sollte auch Ihr Ofen betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.
In den meisten Fällen ist es möglich, den vorhandenen Kamineinsatz einfach durch ein modernes, effizienteres Modell zu ersetzen.
Der Vorteil für Sie: Beim Austausch entsteht wenig Bauschmutz, die Optik Ihres geliebten Ofens bleibt erhalten und Sie sparen durch die bessere Verbrennungstechnik Brennstoff und damit bares Geld. Ganz nebenbei schonen Sie auch die Umwelt, denn die neueste Generation von Kamineinsätzen verursacht bedeutend weniger Emissionen.
Machen Sie aus Ihrem alten Ofen einen modernen Ofen, der die Feinstaubwerte der
1. BImSchV Stufe 2 einhält und damit die uneingeschränkte Zulassung erhält.